Um dem Gründungsgeschehen im Handwerk Schwung zu verleihen und Betriebsübernahmen zu erleichtern, hat das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt Mitte 2017 die Meistergründungsprämie eingeführt. Seither haben landesweit knapp 200 Handwerksmeister zwischen Arendsee und Zeitz von der Finanzspritze profitiert. Im Rahmen des Förderprogramms, das von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, erhalten Handwerksmeister, die mindestens 15.000 Euro investieren, pauschal eine Prämie von 10.000 Euro.

Das Programm wurde zunächst über Landesmittel aus dem Etat des Wirtschaftsministeriums finanziert. Seit Anfang 2019 kommen die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dabei ist die Nachfrage nach der Meistergründungsprämie unverändert hoch, was die aktuelle Zahl von 222 Anträgen widerspiegelt. Die Antragsstellung erfolgt unter Einbindung der jeweiligen Handwerkskammer, welche die Meister bei den Formalien unterstützt. Die Handwerksmeister setzen die Fördermittel überwiegend für Geschäftsausstattung, Werkzeuge, spezielle Maschinen, Software oder auch Transportmittel ein.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Wenn Meister gründen, sind sie in Sachsen-Anhalt goldrichtig. Unsere Mitte 2017 für das Handwerk eingeführte Förderung ist bislang ein Volltreffer. 195 ausgezahlte Prämien landesweit sprechen eine deutliche Sprache. Und die Nachfrage bleibt hoch – das ist auch gut so. Schließlich profitiert Sachsen-Anhalt davon, wenn gut ausgebildete Handwerker hier im Land Betriebe gründen bzw. übernehmen sowie dadurch Arbeitsplätze schaffen und Wohlstand sichern.“

Marc Melzer, Geschäftsleiter der IB, fügt hinzu: „Die Meistergründungsprämie ist ein Erfolgsprodukt, dass sich in ganz Sachsen-Anhalt durchgesetzt hat. Das Handwerk ist der Motor für den Mittelstand und diesen wollen wir – gemeinsam mit den Handwerkskammern – aus voller Kraft unterstützen. Wir freuen uns auch in Zukunft über zahlreiche Anfragen zur Meistergründungsprämie sowie natürlich auch zu allen anderen Förderprogrammen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.“

Hintergrund:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Meister mindestens 15.000 Euro investieren. Die Fördermittel sind für Investitionen und Betriebsmittel zur erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz vorgesehen. Die Aufnahme des Betriebs und der Nachweis der entstandenen Kosten müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen. Die wirtschaftliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ist für eine Zeit von drei Jahren sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 5.12.19