Eine der ersten Überlegungen von Gründerteams ist, welche Kernfunktionen ihr erstes Produkt besitzen soll. Hier steckt gerade bei technikverliebten Gründern ein großer Zeitfresser, weil man sich auf die Implementierung der falschen Funktionen konzentriert. Es ist viel wichtiger, die Kernfunktionen auf die wesentlichen Kundenvorteile abzustimmen. Wie das genau funktioniert, zeigen wir euch hier.
Referentin: Nance Kaemmerer
Zu einem Zeitpunkt kann es für Start-ups und Selbstständige hilfreich bzw. sogar notwendig werden Kapital durch die Beteiligung von
Investoren zu erhalten. Die Bindung zwischen Gründer:in und Investor:in wird dabei in einem Beteiligungsvertrag festgehalten. Investoren binden sich in der Regel nur auf Zeit, weshalb die Regelungen in einem Beteiligungsvertrag darauf ausgelegt sind, für den Trennungsfall
vorzusorgen.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wird Dr. Fritzsche zu Beginn einen 45-minütigen vertiefenden Überblick über den Inhalt des Beteiligungsvertrages geben und anschließend auf eure Fragen und Themen in einer offenen Runde eingehen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung unter gruendet@h2.de wird bis zum 09.12.2020 gebeten. Gerne können vorab Fragen zum Beteiligungsvertrag mitgesandt werden.
Die Zugangsdaten zum Online-Vortrag werden nach erfolgreicher Anmeldung bereitgestellt. Veranstaltet wird das Format von der Gründer- und Transferförderung an der Hochschule Magdeburg-Stendal.